Die Initiative „Minority SafePack“ fordert eine Stärkung der Rechte von sprachlichen und ethnischen Minderheiten in den EU-Staaten ein. Eine Unterschriftenliste auf der offiziellen Petitionsplafform der EU hat bis heute bereits rund 984 000 Unterstützerinnen und Unterstützer gesammelt. Es fehlen nun nur einige tausend Unterstützer bis zum Ziel: Mit einer Million Unterschriften muss die Initiative von der EU-Kommission angehört werden. Die Initiatiatoren dürfen ihre Vorschläge zudem dem Europäischen Parlament präsentieren. Es würde sich erst um die fünfte Bürgerinitiative handeln, die eine Million Unterschriften schafft, seit diese Form der Bürger*innenbeteiligung 2011 geschaffen wurde.
Die neun Forderungen der Minderheitvertreter sind:
1. EU-Empfehlung zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt
2. Förderprogramme für kleine Sprachgemeinschaften
3. Die Schaffung eines Zentrums für Sprachenvielfalt
4. Den Schutz nationaler Minderheiten und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt aufzunehmen in die Ziele des EU-Fonds für regionale Entwicklung
5. Die Forschung über den Mehrwert von Minderheiten in unserer Gesellschaft und Europa voranzutreiben
6. Anstrebung der Gleichheit für staatenlose Minderheiten, z.B. Roma
7. Ein übergreifendes europäisches Urheberrechtsgesetz, damit Medien und Dienstleistungen in der Muttersprache wahrgenommen werden können
8. Freiheit der Leistung und Inanspruchnahme audiovisueller Inhalte in den Minderheitenregionen
9. Bedingungslose Einbeziehung der Minderheiten in regionale und staatliche Förderprogramme zum Erhalt von Kultur, Medien und Kulturerbe.
Koordiniert wird die Bürgerinitiative von der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEN), die die rund 400 Minderheiten in Europa vertritt. Jeder siebte Einwohner innerhalb der EU ist Mitglied einer Minderheit oder spricht eine Minderheitensprache, damit geht es insgesamt um knapp 50 Millionen Menschen. Unterstützt wird die Initiative in Deutschland unter anderem vom Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma.
Möglich wurde die Kampagne durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission entschied 2013, der Minderheiten-Initiative die Registrierung als Bürgerinitiative zu verweigern. Die Forderung nach Minderheitenrechten seien zum Teil unvereinbar mit EU-Recht. Der EuGH urteilte 2016, dass die Begründung unzureichend sei und ermöglichte der Bürgerinitiative damit eine zweite Chance.
Seit 2011 gibt es die Möglichkeit, EU-weite Online-Bürgerinitiativen durchzuführen. Sobald insgesamt eine Millionen Unterschriften aus mindestens 7 der 28 Mitgliedstaaten zusammengetragen wurden, muss die EU-Kommission innerhalb von drei Monaten die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative empfangen und anschließend eine formelle Antwort veröffentlichen. Außerdem darf die Initiative sich bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorstellen. Dass daraus tatsächlich etwas folgt, ist damit nicht gesagt. Die Kommission ist nicht verpflichtet, nach einer erfolgreichen Petition eine Gesetzesänderung vorzuschlagen.
